Ab August 2014 gelten für den Zahlungsverkehr die einheitlichen SEPA-Richtlinien.
Deshalb hat sich der Musikverein Wald e. V. in der Generalversammlung vom 2. März 2013 mit der Umsetzung der neuen Regeln befasst und diese mit Wirkung zum 1. Dezember 2013 beschlossen.
Nachfolgend finden Sie nun die entsprechenden Dokumente.
- Auszug der Beschlussvorlagen zur Regelung des SEPA-Verfahrens im Musikverein Wald e. V.
- Antragsformular auf Beitritt zum Musikverein Wald e. V. als förderndes Mitglied
- Antragsformular auf Beitritt zum Musikverein für Kinder unter 18 Jahren inkl. musikalische Früherziehung bzw. Instrumentalausbildung
- Antragsformular auf Beitritt zum Musikverein Wald e.V. für Erwachsene
- Änderungsformular